Mitteilung der VG Werke:
Jahresablesung der Wasserzähler
– Umstellung des Verfahrens auf Selbstablesung –
Aufgrund der Tatsache, dass unsere Wasserableser wegen Berufstätigkeit oft niemanden antreffen oder einfach ungelegen kommen, wird das Verfahren zur Jahresablesung in diesem Jahr umgestellt.
Anfang Dezember erhalten alle Haus- und Grundstückseigentümer erstmals Briefe zur Selbstablesung der Wasserzähler.
Sie haben folgende Möglichkeiten, uns den Zählerstand mitzuteilen:
1. Eingabe des Zählerstandes auf der Internetseite (hier)
Sie können den Zählerstand in der Zeit vom 15.12.2015 – 08.01.16 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Simmern eingeben. Der entsprechende Link steht im Brief zur Selbstablesung. Beachten Sie bitte, dass diese Funktion erst am 15.12.2015 freigeschaltet ist.
Bitte lesen Sie den Zähler möglichst zum 31.12.2015 ab.
Wir bitten, diese Möglichkeit bevorzugt zu benutzen. Sie ersparen uns so den Erfassungsaufwand.
2. Mitteilung des Zählerstandes per Post oder Telefax
Wenn Sie keinen Internetzugang besitzen, können Sie die Rückseite des Selbstablesebriefes ausfüllen und an uns zurücksenden. Das Porto übernehmen wir für Sie.
Bitte lesen Sie den Zähler möglichst zum 31.12.2015 ab.